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Gebührenordnung |
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Gültig ab 01. April 2011 |
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3. Kinderermäßigung 3.1 Bei Kindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr wird keine Übernachtungsgebühr nach Ziff. 1.1/2.1 erhoben. 3.2 Bei Kindern vom 2. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr wird eine Übernachtungsgebühr in Höhe von 50% der Gebühren nach Ziff. 1.1/2.1 erhoben. 3.3 Durch die Nachlässe der Ziff. 3.1/3.2 wird die Mindestbelegungsgebühr nach Ziff. 1.2/2.2 nicht berührt.
4. Sonstige Gebühren Tarif A-C 4.1 Telefon: pro Telefoneinheit werden berechnet: 0,20 € 4.2 Bettwäsche ist selbst mitzubringen. In Ausnahmefällen kann diese bei der Hausmeisterin ausgeliehen werden, gegen eine Gebühr von 7,50 4.3 Geschirrtücher, Ausleihgebühr je Stück 3,00 €
5. Belegung / Rücktritt 5.1 Der Belegungsvertrag wird gültig mit Eingang der unterschriebenen Terminbestätigung in der Geschäftsstelle. Bitte halten Sie sich an die Rücksendefrist des Vertrages innerhalb von 14 Tagen. Außerdem bitten wir Sie, die vorgegebene Uhrzeit von An- und Abreise nicht ohne Rücksprache mit uns (Evang. Jugendwerk) abzuändern. Muss eine Belegung abgesagt werden, so kann dies nur schriftlich bei der Geschäftsstelle erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung (Poststempel). Ohne Nachweis des entstandenen Schadens unsererseits wird bei Rücktritt als pauschale Entschädigung fällig: 5.2 Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Belegungsbeginn: 80,00 Euro 5.3 Bei Rücktritt weniger als 90 Tage vor Belegungsbeginn: Pro Nacht Mindestbelegungsgebühr nach Ziff. 1.2/2.2
6. Eingruppierung Tarif A: Gruppen und Kreise aus dem Bereich und mit Zugehörigkeit zur württembergischen evangelischen Landeskirche in den Kirchenbezirken Kirchheim unter Teck und Nürtingen. Tarif B: Gruppen und Kreise aus dem Bereich und mit Zugehörigkeit zu einer evangelischen Landeskirche der EKD. Tarif C: Sonstige
Inkrafttreten der Gebührenordnung: 01.04.2011
Bankverbindung: Evangelische Kirchenpflege, Widerholtplatz 4, 73230 Kirchheim unter Teck Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen KTO.Nr. 48 300 645 (BLZ 611 500 20) Volksbank Kirchheim-Nürtingen KTO.Nr. 302 533 001 (BLZ 612 901 20) BW – Bank KTO.Nr. 86 412 96 (BLZ 600 501 01)
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